Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) können Kinder aus Familien erhalten, die über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Besteht ein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung, können zum Beispiel Leistungen wie Nachhilfestunden komplett übernommen werden. Dabei werden sowohl Einzelstunden als auch Gruppenstunden in allen Fächern und für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen finanziert.

Wie kann das BUT beantragt werden? 

  1. Die nötigen Formulare müssen besorgt werden! Dazu gehören der Grundantrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz und der Antrag auf ergänzende Lernförderung/Nachhilfe. Hier ein Link zu weiteren Informationen und den Formularen.
  2. Der Grundantrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz muss komplett ausgefüllt und unterschrieben werden
  3. Der Antrag auf ergänzende Lernförderung/Nachhilfe muss zunächst in der Schule von der Fachlehrerin oder vom Fachlehrer ausgefüllt und unterschrieben werden.
  4. Der Antrag auf ergänzende Lernförderung/Nachhilfe muss dann noch vom gewählten Bildungsanbieter ausgefüllt und unterschrieben werden!
  5. Nun können alle Formulare bei der entsprechenden Stelle eingereicht werden! (An einigen Schulen leisten die Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter bei der Antragsstellung Unterstützung. Gerne kann auch bei uns nachgefragt werden!)
  6. Nach einiger Zeit kommt dann der Bewilligungsbescheid per Post. Hier stehen die genaue Stundenzahl und der Bewilligungszeitraum. Mit diesem Bescheid kann deine kostenfreie Lernförderung beginnen.

Tipps zur Antragsstellung

Sprechen Sie entweder uns an oder in der Schule mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, diese helfen Ihnen gerne weiter!
Füllen Sie den Antrag frühzeitig aus, es dauert immer etwas, bis das Amt die Bewilligung ausstellt.Sollte die Bewilligung aufgehoben werden, muss sofort der Bildungsanbieter informiert werden, da alle Stunden ab diesem Moment nicht mehr vom Amt übernommen werden, sondern privat finanziert werden müssen.

Sind alle Stunden aufgebraucht, kann ein Folgeantrag für weitere Stunden gestellt werden!

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Bildung & Teilhabe

Im Anmeldeformular muss zwingend eine IBAN angegeben werden, wir berechnen aber KEINE Gebühr, wenn das Landratsamt Ravensburg den Antrag bewilligt hat. Wir rechnen dann direkt mit dem zuständigen Jobcenter ab.